Kg. Karl IV. verspricht Gf. Johann v. Ziegenhain (Cigenheym), der ihn als römischen Kg. anerkannt hat und seine Reichslehen empfangen will, die Zahlung von 1.600 Mark lötigen Silbers zu zwei Raten innerhalb Jahresfrist. Weil A ihm die erste Hälfte nicht gezahlt hat, ist ihm Johann mit seinem Land nicht zu Dienst verpflichtet, soll ihm aber auf seiner ersten Reise dienen. Wenn er ihm auch die zweite Hälfte nicht bezahlt, soll Johann Land und Leute des A pfänden und so lange in Besitz haben, bis das Geld bezahlt ist. A verspricht auch, wenn kein für Johanns Bruder geeignetes Bistum in Deutschland frei wird, den Papst nach einem zu fragen.