Verbot aller Ausfuhr von Pferden ohne Unterschied (Dekret des königlichen Ministeriums des Innern an sämtliche Landvogteien vom 16. August 1813); Anzeige über den Pferdeaufkauf durch das Handlungshaus Kaulla für fremdes Militär; Gestattung zollfreier Durchfuhr der für das österreichische Militär im Ausland erkauften Pferde durch die königlichen Staaten; Gestattung der Ausfuhr der über drei Jahre alten Pferde (Inserat im Staats- und Regierungsblatt vom 12./14. Juni 1814, Beilage ad Nr. 19); Von bayerischen Pferdelieferanten im Reich aufgekaufte, von den Russen zurückgelassene junge Fohlen (Ministerialdekret vom 25. August 1814); Anfrage vom Oberamt Leutkirch wegen derStrafe bei Übertretung des Pferdeausfuhrverbots vom 16. August 1813; Vorlegung des Kontravenzionsfalls des Bauern Lorenz Burger von Sigrazhofen

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner