Johann Franz Brandt macht bekannt, dass Abt Johann ihn nach dem Tod des Abts Anselm zugunsten seines Schwiegersohns Johann Peter Decker und der übrigen Erben Decker mit 4 3/4 Morgen Land belehnt hat, die aus dem Hülsmannsgut [zu Ardorf] abgesplittert worden sind. Dazu haben auch die 5/4 Morgen gehört, die mit lehnsherrlichem Konsens an Andreas Wevers verkauft worden sind. Er hat von seinem Schwiegersohn huldigen lassen. Zeugen: Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzeidirektor des Abts und Lutger Albert Lauten, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Schwiegersohns