Aufstellung von Streitpunkten (gebrech) zwischen dem Erzbischof von Köln und dem Grafen (juncheren) zu Virneburg bezüglich der Grafschaft Neuenahr: (1) Die von Gelsdorf streiten mit denen von Eckendorf wegen des Gelsdorfer Waldes. (2) betrifft das Heu (hou<ha>o<he>e), das Heinz Mönch innehat und das dem Grafen von Virneburg und dem Junker Werner von Vlatten zusteht. Dieses haben die aus dem Ort und dem Amt Godesberg nachts weggeholt; der Schultheiß zu Fritzdorf wollte ihnen dies verwehren, worauf sie ihn aber beschimpften und mit Prügel bedrohten. (3) Die vrunt des Erzbischofs von Köln, nämlich Arnold von Unkelbach, Tilmann Sloyn und Nikolaus von Meckenheim, Zöller zu Rheinbach, haben allen Schultheißen der Grafschaft ohne Wissen und Willen des Grafen von Virneburg bzw. von dessen Beauftragten die Amtsführung untersagt (verboit) und haben sie geloben lassen, auf ihre Fragen wahrheitsgemäß zu antworten. Sie haben diese dann einzeln nach der Art ihres Erwerbs und der Höhe ihrer Besteuerung befragt und die Antworten aufgezeichnet und mitgenommen. ... Zettel (Fragment), Pap. - Rv.: 1364 Der Schreiber spricht sowohl den Erzbischof (Adolf II. oder Engelbert III.) von Köln als auch den Grafen von Virneburg (etwa, da juncher, Heinrich III.?) als seinen Herrn an. Da das Stück zudem unverz. im Urkundenselekt der Abt. Rosenbergsches Archiv aufgefunden wurde, läßt sich eine Provenienzvermutung kaum anstellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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