Landesdatenschutz (Handakte Ministerium)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/70 Bü 158
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/70 Politisches Archiv von Frieder Birzele
Politisches Archiv von Frieder Birzele >> 2. Unterlagen aus der Tätigkeit als Innenminister >> 2.3. Datenschutz
1991-1996
Enthält u.a.: Auszug aus dem Bericht zu den Vorwürfen der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Frau Dr. Leuze, gegen Innenminister Birzele und das Innenministerium in der Pressekonferenz am 4. Juli 1995, masch. Man. 6 Seiten; Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bebber u.a. SPD und Stellungnahme des Innenministeriums, gedruckt 2 Seiten; Interview des Vorwärts mit Birzele zum Streit mit Ruth Leuze, 1 Seite; Zeitungsartikel über Ruth Leuze und den Datenschutz; Pressemitteilungen des Innenministeriums zum Datenschutz; Synoptische Darstellung des 17. Tätigkeitsberichts der Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Stellungnahme der Landesregierung hierzu, masch. Man. 79 Seiten; Stellungnahme der Landesregierung zum 17. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz, masch. Man. 43 Seiten; 17. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg, gedruckt 107 Seiten; Sonderpressespiegel des Innenministeriums vom 19.12.1995, 35 Seiten; Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg zum 18.12.1995 "1995 - Ein hartes Jahr für den Datenschutz. Von Datenschutzkultur und Respekt vor Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle weiter entfernt denn je", masch. Man. 6 Seiten; Eckpunkte zur Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes (Stand 5.4.1995), masch. Man. 18 Seiten; Tabelle mit den Angaben zu den 20 Bewerbern auf die Stelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz, o.D. 14 Seiten; Vermerk zu den Eckpunkten der Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes (Stand 16.08.1994), masch. Man. 46 Seiten; Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes (Stand 16.08.1994), masch. Man. 36 Seiten; Stellungnahme des Städtetages Baden-Württemberg zur Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes, masch. Man. 4 Seiten 1994; Stellungnahme der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Ruth Leuze, zur Novellierung, masch. Man. 6 Seiten; Ergänzende Information zu den jetzigen Vorschlägen des Städtetages und der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) zur Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes sowie zu früheren nicht berücksichtigten Änderungsvorschlägen der LfD im Rahmen der Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes im Jahr 1991 (Stand 16.08.1994), masch. Man. 21 Seiten; Wahrnehmung der Aufgaben der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, masch. Man. 10 Seiten 1994; Konzeptionelle Überlegungen zur Verbesserung des Datenschutzes sowie zur Tätigkeit und Personalausstattung des Referats Datenschutz, masch. Man. 6 Seiten 1993; Aktenvermerk über das Gespräch beim Minister über die Besetzung einer weiteren Stelle beim Referat 2/5 (Datenschutz), masch. Man. 7 Seiten 1994; Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Gesetzentwurf der Landesregierung Landesdatenschutzgesetz, masch. Man. 16 Seiten 1991; Aktenvermerk zur Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes, hier: Einführung behördlicher Datenschutzbeauftragter, masch. Man. 5 Seiten 1995; Streit mit dem Abgeordneten Ekkehard Kiesswetter wegen dessen Äußerungen zugunsten von Ruth Leuze, 1 Schr. 1996; Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 18.12.1995: 1995 - ein hartes Jahr für den Datenschutz, masch. Man 6 Seiten
1 Bü
Archivale
2026-12-31
Landesdatenschutz
Landesdatenschutzgesetz
Landesdatenschutzgesetz; Novellierung
Vorwärts (Redaktion)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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