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Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt bekundet, dass er in dem zwischen den Kindern aus seiner Ehe mit Magdalena zur Lippe festgelegten Vergleich...
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
Darmstadt 1592 März 17
Hessen-Darmstadt
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt bekundet, dass er in dem zwischen den Kindern aus seiner Ehe mit Magdalena zur Lippe festgelegten Vergleich von den 4.000 Gulden Morgengabe, die bei der Stadt Frankfurt stehen, den Töchtern Christine, Elisabeth und Anna jeweils 1.000 Gulden übergeben, aber weitere 1.000 Gulden zur Ablösung des von der Witwe Nikolaus Kolb zu Mainz auf die Kellnerei Rüsselsheim geliehenen Kapitals verwendet hat, wofür er ihnen die bisher gezahlten Zinsen von 50 Gulden zuspricht (Kopie)