Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt bekundet, dass er in dem zwischen den Kindern aus seiner Ehe mit Magdalena zur Lippe festgelegten Vergleich...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
Darmstadt 1592 März 17
Hessen-Darmstadt
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt bekundet, dass er in dem zwischen den Kindern aus seiner Ehe mit Magdalena zur Lippe festgelegten Vergleich von den 4.000 Gulden Morgengabe, die bei der Stadt Frankfurt stehen, den Töchtern Christine, Elisabeth und Anna jeweils 1.000 Gulden übergeben, aber weitere 1.000 Gulden zur Ablösung des von der Witwe Nikolaus Kolb zu Mainz auf die Kellnerei Rüsselsheim geliehenen Kapitals verwendet hat, wofür er ihnen die bisher gezahlten Zinsen von 50 Gulden zuspricht (Kopie)