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Der Freiherr von Geyr klagt als Inhaber der beiden adeligen Lehen Goedenraad ( „Goudenrath, Gondenrath“, nö Wittem) und „Vogelsang, Vogesanck“ der Reichsherrschaft Eys gegen „privative“ ausgeschriebene Steuern und Umlagen des Beklagten, wodurch ein Steuervergleich von 1666 verletzt würde, der allgemeine Bank- oder Landesversammlungen zu Fragen der Steuererhebung, Rechnungslegung über Steuererhebungen und schriftliche Abladungen vor den Steuererhebungen vorsähe. Der Beklagte solle von allen einseitigen gemeinen Umlagen, Ausschreibungen und Schatzungen abstehen. Der Beklagte betrachtet dies als Angriff auf sein „ius collectandi“.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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