Suchergebnisse
  • 9 von 309

Anweisung: Ständig im Bereich des Finanzministeriums beschäftigte Personen sollen im Falle einer Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit die Fortzahlung der Vergütung während der ersten vier Wochen erhalten

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner
Loading...