Urk. 50
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Urk. 50
Stadtarchiv Geseke, Urkunden
Stadtarchiv Geseke, Urkunden >> 2. Urkunden des städtischen Heilig Geist Hospitals >> 2.2 Stiftungen: Stiftung Hoppete von 1403, Stiftung Krane 17. Jh.
1389 Januar 6 (anno Domini ... in epyphania eiusdem)
Archivale
Beschreibung: Abt Pilgrim von Siegburg bestätigt den Pfandvertrag vom 7. Dezember 1388.Pilgerimus Abt des Benediktiner-Klosters Sygeburg, Diözese Köln, bestätigt den Pfandvertrag zwischen dem Knappen Henricus Noppentrys und Gerlacus de Hoppete über eine Kornrente aus dem Zehnten von Elsinchusen vor Geiseken, vorbehaltlich einen dem Kloster zustehenden Zins von 10 zu Geiseken gängigen Pfennigen. Urschr. (lat). Tansfix zu Urk. Nr. 48 [alte Archiv-Sign.] vom 18. Dezember 1403., Pergament
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:03 MEZ