Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, beurkundet, dass er, um die Streitigkeiten (schelungen) zwischen den Herzögen von Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg [Wenzel und Albrecht] einerseits und den Bürgermeistern und dem Rat der Stadt Lüneburg andererseits zu schlichten, seine Räte nach Lüneburg geschickt hat. Es handelt sich hierbei um Heinrich, Bischof [von Ermland] zu Braunsberg (Brunsperge), und Nikolaus von Riesenburg (Resymburg), Propst zu Kemberg (Kamerig) und Domherr zu Magdeburg und Breslau. Zusammen mit den Edelleuten Widukind (Wedekynd), Vogt von dem Berge, und Balthasar von Kamenz (Camencz) und den Ratsleuten (von des rates wegen der stat doselbst) Dietrich Springesgut, Albrecht Hoyke und Johann Lange, Bürgern zu Lüneburg, haben diese eine Entscheidung getroffen (geteydinget). Die Schulden, die die Stadt aufgrund früherer kriegerischer Auseinandersetzungen noch zu leisten hat, sollen zwischen Geistlichkeit (pfafheit) und der Stadt selbst aufgeteilt werden. Die Geistlichkeit soll hierfür die ihr zustehenden Erträge der Saline (sulczen) nutzen, die Stadt ihre eigenen Einkünfte (ires selbes renten und gute). Die erste Rate der 100.000 Mark Pfennige (hundirt tausent mark pfenninge), die der Rat den Herzögen noch schuldig ist, in Höhe von 12.000 Mark Lüneburger Pfennige (cwelftausunt mark Lunemburger pfenninge) darf die Herrschaft für sich nutzen, indem sie mit 2.100 Mark (eynundczwenczig hundert lotige mark) Stadt und Burg Lüchow einlöst (solte geloset haben Luchow haws und stat) und mit dem Restbetrag die Einlösung von Neustadt [am Rübenberge] (Newenstat) und anderer, ihnen wichtig erscheinender Burgen (slosse) bezahlt. Aufgrund dieser Bestimmung darf das Geld nur zum Zweck dieser Einlösungen eingesetzt werden (... keyn pfenning in sunderlichen andern nucze). - Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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