Pilgrim von Drachenfels (-feltz), Abt zu Siegburg (Sybergh), bekundet: Zwist und Klagen hat er vernommen wegen Übertrift und Wüstung seines Waldes Kottenforst. Er hat darüber mit den Senioren seines Konvents beraten und seine Mannen, die die 4 Güter haben und Beschirmer jenes Waldes sind, aufgeboten. Er ist mit Amtleuten seines Gotteshauses auf einen Tag zu Muffendorf (Moffendorff, -dorp) gekommen, mit Tilmann von Detzenchuisen, Hospitalar, Hermann von dem Vorst, Küster, und Peter von Borenchuisen, Präsentiar, um den Streit beizulegen. Er hat auch Tzolcken Proiste, zeitigen Bewahrer seines Hofs und Walds zu Muffendorf, einbestellt. Dort hat er mit Hilfe seiner Mannen Johann von Kempenich (Kempnich), Wilhelm von Vlatten, Heinrich Fleck (Vlacken, Vlecke) von Nesselrode (-raede, -rade), [alle] Ritter, Johann von Bell (-e) und Roland von Oedinghausen einen gütlichen Schied ausgehandelt und auch die Geschworenen seines Hofs zu Muffendorf angehört. Der Vergleich enthält, dass, wann immer Ecker im Kottenforst fällt, der Bewahrer des Hofs Muffendorf die 4 Mannen aufbieten und 10-12 Geschworene dazu nehmen soll, zwischen Mariä Himmelfahrt und Bartholomäustag [15.-24. August], und dass diese den Wald besehen sollen, welchen Ertrag er in diesem Jahr erbringen kann. Dann soll man festlegen, was dem Propst von Bonn zusteht, ferner den Mannen der 4 Lehen und den anderen Leuten, die auch einzutreiben pflegen. Was übrigbleibt, soll nach altem Herkommen derjenige nutzen, der auf dem Hauptsitz seines Gotteshauses ist. Damit die Mannen seinen Waldförster um so besser schützen, ist vereinbart, dass, falls die Mannen der 4 Lehen mehr Schweine haben, als ihnen zustehen, und diese zum Eckern eintreiben möchten, derjenige, der auf dem vorgenannten Hof sitzt, von ihnen Geld wie von anderen Leuten nimmt; dies soll angemessen sein, und der Wald darf dadurch nicht geschädigt werden. Es gibt 9 Mannen, weil die Güter versplissen sind, nämlich das Gut zu Adendorf (-dorp) und das Gut zu Kriegsdorf (Greistorp), das die Ritter Wilhelm von Vlatten und Heinrich Fleck von Nesselrode gemeinsam haben, doch sollen sie von den Gütern nicht mehr als ein Lehen haben, wie die Geschworenen des Hofs Muffendorf auch weisen. Im übrigen sollen alle Sachen und Freiheiten des Hofs und Walds Muffendorf und Kottenforst wie hergekommen bestehen bleiben, wie die Mannen und Geschworenen des Hofs weisen. - Der Abt kündigt sein großes Siegel an. Datum 1413 nona dies Novembris.