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Verordnung: Es wird von höchster Stelle gestattet, die in Oberhessen an verschiedenen Orten bestehenden Buchbinder- und Seilerzünfte gemäß Reskript vom 8. Mai 1828 aufzuheben (Überweisungsschreiben vom 14. Oktober 1828 anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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