Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er als Landesfürst den Kindern des Peter von Mentzingen (+), auf ihre und ihrer Freunde Bitten, den Reinhard von Gemmingen und Rucker von Mentzingen zu Vormunden gesetzt hatte. Diese hatten mit seiner Zustimmung dem Ruprecht Mönch von Rosenberg eine jährliche Gülte und den Wohnsitz (sesse) zu Menzingen mitsamt Wald, Wasser und Weide um 1.250 Gulden verkauft, sodann wieder gelöst und an sich gebracht. Die Vormunde haben nun gleichermaßen eine Gülte auf Menzingen um 1.250 Gulden an Philipp von Gemmingen und dessen Ehefrau verkauft, wozu Landgraf Heinrich [III.] von Hessen seine Zustimmung gegeben hat, da Menzingen von der Grafschaft Katzenelnbogen zu Lehen rührt. Kurfürst Philipp gibt als Landesfürst seine Zustimmung zu der Verschreibung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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