Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er als Landesfürst den Kindern des Peter von Mentzingen (+), auf ihre und ihrer Freunde Bitten, den Reinhard von Gemmingen und Rucker von Mentzingen zu Vormunden gesetzt hatte. Diese hatten mit seiner Zustimmung dem Ruprecht Mönch von Rosenberg eine jährliche Gülte und den Wohnsitz (sesse) zu Menzingen mitsamt Wald, Wasser und Weide um 1.250 Gulden verkauft, sodann wieder gelöst und an sich gebracht. Die Vormunde haben nun gleichermaßen eine Gülte auf Menzingen um 1.250 Gulden an Philipp von Gemmingen und dessen Ehefrau verkauft, wozu Landgraf Heinrich [III.] von Hessen seine Zustimmung gegeben hat, da Menzingen von der Grafschaft Katzenelnbogen zu Lehen rührt. Kurfürst Philipp gibt als Landesfürst seine Zustimmung zu der Verschreibung.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er als Landesfürst den Kindern des Peter von Mentzingen (+), auf ihre und ihrer Freunde Bitten, den Reinhard von Gemmingen und Rucker von Mentzingen zu Vormunden gesetzt hatte. Diese hatten mit seiner Zustimmung dem Ruprecht Mönch von Rosenberg eine jährliche Gülte und den Wohnsitz (sesse) zu Menzingen mitsamt Wald, Wasser und Weide um 1.250 Gulden verkauft, sodann wieder gelöst und an sich gebracht. Die Vormunde haben nun gleichermaßen eine Gülte auf Menzingen um 1.250 Gulden an Philipp von Gemmingen und dessen Ehefrau verkauft, wozu Landgraf Heinrich [III.] von Hessen seine Zustimmung gegeben hat, da Menzingen von der Grafschaft Katzenelnbogen zu Lehen rührt. Kurfürst Philipp gibt als Landesfürst seine Zustimmung zu der Verschreibung.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 257
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1480 Mai 13 (off samstag nach unsers herrn uffart tag)
fol. 132v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Wie myn gnediger herr als der lantfurst willigt den furmundern Peter von Mentzingen seligen kindern xiij c gulden uff Mentzingen zuverkauffen".
Gemmingen, Philipp von; kurpfälzischer Haushofmeister, erw. 1498, 1506
Gemmingen, Reinhard von; -1483, ux. Anna von Waldenfels
Mentzingen, Peter von; 1477 tot
Mentzingen, Rucker von; ux. Magdalena, Elisabeth, erw. 1467, 1495 tot
Mönch von Rosenberg, Ruprecht; erw. 1450, 1502 tot
Katzenelnbogen, Grafschaft
Menzingen : Kraichtal KA
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:05 MESZ
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