Luise-von-Duesberg-Gymnasium (Bestand)
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CS 6
Kreisarchiv Viersen (Archivtektonik) >> C Kempen
Das Luise-von-Duesberg-Gymnasium Kempen wurde am 4. Februar 1867 durch die Ursulinenschwester Luise von Duesberg als Höhere Töchterschule gegründet. Die zunächst private katholische Mädchenschule verfolgte die Zielsetzung, höhere Bildung auch für Mädchen in Kempen zu ermöglichen. 1909 wurde die Schule staatlich anerkannt, ab 1938 war sie nicht mehr privat sondern ging in städtischen Besitz über. In den Jahren 1950 bis 1980 trug die Schule den Namen "Städt. neusprachliches Mädchengymnasium Kempen-Niederrhein". Seit 1979 ist die Schule ein Gymnasium für Mädchen und Jungen, seit dem 4. Juni 1980 trägt sie den Namen Luise-von-Duesberg-Gymnasium.Die Akten wurden dem Kreisarchiv 2023 angeboten, eine Bewertung und Übernahme erfolgte am 13. und 27. September.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ