Balthasar und Wilhelm [I.], Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, verschreiben Margarethe, Ehefrau Balthasar folgende Güter als Leibgedinge: Creuzburg Haus und Stadt mit dem Forst zu Gerstungen, die Wartburg, Eisenach Haus und Stadt, Gotha Haus und Stadt mit dem nötigen Holz aus dem Wald zu Tenneberg und dem Weingarten zu Wachsenburg (Wassenburg), Langensalza (Saltza) Haus und Stadt, Weißensee Haus und Stadt mit beiden Seen und allen Weingärten, Sangerhausen Haus und Stadt mit dem nötigen Holz aus dem Holz zu Questenberg, Weimar Haus und Stadt, Eckartsberga Haus und Stadt sowie die Klöster Reinhardsbrunn und Georgenthal. Dies gilt, falls sie bei ihren Kindern bliebe und sich nicht verändere. Falls sie sich wieder verheiratet, soll ihr davon nur Gotha bleiben. - Gegeben Donnerstag nach Elisabeth 1387.- Weitere genannte Personen: Wenzel, Herzog von Sachsen[-Wittenberg], dessen Sohn Rudolf und Landgraf Balthasars Sohn [Friedrich].

Show full title
Sächsisches Staatsarchiv
Data provider's object view