Ludwig Kienlin, B. zu Stuttgart, und seine Ehefrau Elisabeth, wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre und ihrer Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., für 200 fl Bürgschaft zu leisten, sich dem Gericht unverzüglich zu stellen, wenn sie wegen ihres verletzten Töchterleins gefordert würden, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis ihr Haus nicht zu verlassen, geloben, diese Artikel zu befolgen, und schwören U. - Bürge mit 200 fl: Christof Khienlin, alter Bm. zu Stuttgart.