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Lienhard Jößlin von Vaihingen, wegen schuldhafter Handlungen daselbst gef., mit "Recht" an seinem Leib gestraft und des Landes verwiesen, schwört eidlich, unverzüglich aus dem Fürstentum Württemberg über den Lech zu ziehen und sein Leben lang nicht mehr zurückzukehren, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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