Fürstlich Hohenzollernsche Domänenadministration Bistritz (II) (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DS 105 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39) >> Domänenarchiv Hohenzollern-Sigmaringen >> Fürstlich-Hohenzollernsche Verwaltung >> Fürstlich Hohenzollernsche Domänenadministration >> Böhmen
(1835 -) 1853-1879
Überlieferungsgeschichte
Vorbemerkung
1) Zur Geschichte der Behörde
Die Administration Bistritz wurde mit Erlass des Fürsten Karl Anton vom 30. Oktober 1853 mit Wirkung zum 1. Mai 1854 als Mittelbehörde für die Verwaltung der böhmischen Besitzungen des Fürstlichen Hauses Hohenzollern-Sigmaringen errichtet. Der Behörde, der die Rentämter Bistritz, Steken, Oberzerekwe und Eisenstein sowie die Forstverwaltungen und die Brauereiverwaltung Deschenitz unterstanden, war der Fürstliche Hofkammer in Sigmaringen zugeordnet. Die Aufgabe der Behörde in Böhmen bestand vornehmlich darin, die untergeordneten Behörden und deren Personal zu überwachen und zu kontrollieren, die Hauptkasse zu führen, Baumaßnahmen an den Fürstlichen Gebäuden durchzuführen und Anordnungen der Fürstlichen Hofkammer und der Fürstlichen Hofverwaltung auszuführen. Diese Domänenadministration Bistritz (II) wurde mit Wirkung zum 1. Juli 1878 aufgelöst. Die ihr unterstellten Behörden unterstanden danach unmittelbar der Fürstlichen Hofkammer in Sigmaringen.
Die Domänenadministration Bistritz (II) fußte auf der 1839 für die Verwaltung der Fürstlich Hohenzollern-Sigmaringischen Herrschaften und Domänen in Böhmen geschaffenen Administration, die zunächst der Hofkammer und seit 1848 der Allodialverwaltung des resignierten Fürsten Karl von Hohenzollern unterstand. Mit Erlass vom 17. Februar 1851 wurde zur Verwaltung der Herrschaft Bistritz mit Wihorau, Miletitz und Glosau die Administration Bistritz (I) mit den Rentämtern Bistritz und Glosau und dem Forstamt Bistritz gebildet. Dieser neuen Administration wurde ferner das mit Kaufvertrag vom 23. Juni 1852 erworbene Gut Böhmisch Eisenstein unterstellt. Die Behörde wurde auf höchste Entschließung vom 20. Juli 1852 der neugebildeten Fürstlich Hohenzollernschen Domänendirektion Bistritz einverleibt, in der auch die Allodialverwaltung des Fürsten Karl aufgegangen war.
2) Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestands
Die Unterlagen des vorliegenden Bestands lagerten bisher unter der Bezeichnung "Fürstlich Hohenzollernsche Domänenadministration Bistritz" im akzessorischen Mischbestand "Neuverzeichnete Akten (NVA)" im Magazin und waren durch ein Zettelrepertorium erschlossen. Im Zuge der Auflösung dieses Mischbestands, der Bildung reeller Bestände und deren Erschließung durch Bandrepertorien hob Frau Neuendorff im November 2002 die Unterlagen der "Fürstlich Hohenzollernschen Domänenadministration Bistritz" aus.
Bei der Durchsicht des Zettelrepertoriums und der Akten wurde deutlich, dass es sich bei den ausgehobenen Archivalien um Schriftgut von mindestens drei Provenienzen handelte:
1) der 1839 für die Verwaltung des Fürstlichen Besitzes in Böhmen geschaffenen Domänenadministration (FAS DS 103),
2) der 1851 für die Verwaltung der Herrschaft Bistritz gebildeten Domänenadministration (I) (FAS DS 104),
3) der 1852 errichteten Domänendirektion Bistritz (FAS DS 68) und
4) der 1854 gebildeten Domänenadministration Bistritz (II) (FAS DS 105).
Da die Akten der genannten Verwaltung in der Regel von den Nachfolgebehörden weitergeführt wurden, war eine saubere Trennung der Provenienzstellen nicht möglich. Da die meisten Unterlagen erst nach 1852 entstanden waren, also in der von Fürst Karl Anton geschaffenen Domänenadministration, erhielt der Bestand schließlich die Bezeichnung "Fürstlich Hohenzollernsche Domänenadministration Bistritz (II)" im Unterschied zu der Vorgängerbehörde "Fürstlich Hohenzollernsche Domänenadministration Bistritz (I)".
Nach der Säuberung der Akten verglich die Bearbeiterin die vorliegenden Titelaufnahmen mit dem Inhalt und der Laufzeit der dazugehörigen Akten und ergänzte bzw. korrigierte diese bei Bedarf. Dabei wurden einzelne, sehr umfangreiche Aktenfaszikel aufgelöst und in kleinere Einheiten überführt und neu verzeichnet. Aus dem Bereich herausgenommen wurden Rechnungesbände, die später zu einem eigenen Bestand formiert werden sollen. Bei der Ordnung des vorliegenden Bestands wurde die Registraturordnung nach der sogenannten Rubrikenordnung von 1842 wiederhergestellt. Innerhalb der einzelnen Rubriken ordnete die Bearbeiterin die einzelnen Akten chronologisch. Die in der Rubrik 40 verwahrten Dienerakten wurden demgegenüber alphabetisch geordnet.
Den so formierten Bestand versah Frau Neuendorff sodann mit fortlaufenden arabischen Zahlen. Die früheren NVA-Nummern wurden bei den einzelnen Titelaufnahmen jeweils als Vorsignatur beigefügt. Ferner verpackte die Bearbeiterin die Akten neu, signierte und verstaute diese in säurefreien Archivboxen. Abschließend wurde das Repertorium ins Reine geschrieben und vervielfältigt.
Der vorliegende Bestand umfasst insgesamt 514 Archivalieneinheiten (Nr. 1-508, 22a, 23a, 215a, 297a, 354a, 503a) aus einem Zeitraum von 1839 bis 1859 mit Vorakten ab 1796 und misst ca. 15,70 lfd. m.
Einzelne Akten des Bestands sind verkürzt zu zitieren:
StAS FAS DS 105 T 1 Nr. ...
Sigmaringen, im Januar 2003
Dr. Becker
Die Titelaufnahmen wurden im Winter 2016 retrokonvertiert.
Vorbemerkung
1) Zur Geschichte der Behörde
Die Administration Bistritz wurde mit Erlass des Fürsten Karl Anton vom 30. Oktober 1853 mit Wirkung zum 1. Mai 1854 als Mittelbehörde für die Verwaltung der böhmischen Besitzungen des Fürstlichen Hauses Hohenzollern-Sigmaringen errichtet. Der Behörde, der die Rentämter Bistritz, Steken, Oberzerekwe und Eisenstein sowie die Forstverwaltungen und die Brauereiverwaltung Deschenitz unterstanden, war der Fürstliche Hofkammer in Sigmaringen zugeordnet. Die Aufgabe der Behörde in Böhmen bestand vornehmlich darin, die untergeordneten Behörden und deren Personal zu überwachen und zu kontrollieren, die Hauptkasse zu führen, Baumaßnahmen an den Fürstlichen Gebäuden durchzuführen und Anordnungen der Fürstlichen Hofkammer und der Fürstlichen Hofverwaltung auszuführen. Diese Domänenadministration Bistritz (II) wurde mit Wirkung zum 1. Juli 1878 aufgelöst. Die ihr unterstellten Behörden unterstanden danach unmittelbar der Fürstlichen Hofkammer in Sigmaringen.
Die Domänenadministration Bistritz (II) fußte auf der 1839 für die Verwaltung der Fürstlich Hohenzollern-Sigmaringischen Herrschaften und Domänen in Böhmen geschaffenen Administration, die zunächst der Hofkammer und seit 1848 der Allodialverwaltung des resignierten Fürsten Karl von Hohenzollern unterstand. Mit Erlass vom 17. Februar 1851 wurde zur Verwaltung der Herrschaft Bistritz mit Wihorau, Miletitz und Glosau die Administration Bistritz (I) mit den Rentämtern Bistritz und Glosau und dem Forstamt Bistritz gebildet. Dieser neuen Administration wurde ferner das mit Kaufvertrag vom 23. Juni 1852 erworbene Gut Böhmisch Eisenstein unterstellt. Die Behörde wurde auf höchste Entschließung vom 20. Juli 1852 der neugebildeten Fürstlich Hohenzollernschen Domänendirektion Bistritz einverleibt, in der auch die Allodialverwaltung des Fürsten Karl aufgegangen war.
2) Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestands
Die Unterlagen des vorliegenden Bestands lagerten bisher unter der Bezeichnung "Fürstlich Hohenzollernsche Domänenadministration Bistritz" im akzessorischen Mischbestand "Neuverzeichnete Akten (NVA)" im Magazin und waren durch ein Zettelrepertorium erschlossen. Im Zuge der Auflösung dieses Mischbestands, der Bildung reeller Bestände und deren Erschließung durch Bandrepertorien hob Frau Neuendorff im November 2002 die Unterlagen der "Fürstlich Hohenzollernschen Domänenadministration Bistritz" aus.
Bei der Durchsicht des Zettelrepertoriums und der Akten wurde deutlich, dass es sich bei den ausgehobenen Archivalien um Schriftgut von mindestens drei Provenienzen handelte:
1) der 1839 für die Verwaltung des Fürstlichen Besitzes in Böhmen geschaffenen Domänenadministration (FAS DS 103),
2) der 1851 für die Verwaltung der Herrschaft Bistritz gebildeten Domänenadministration (I) (FAS DS 104),
3) der 1852 errichteten Domänendirektion Bistritz (FAS DS 68) und
4) der 1854 gebildeten Domänenadministration Bistritz (II) (FAS DS 105).
Da die Akten der genannten Verwaltung in der Regel von den Nachfolgebehörden weitergeführt wurden, war eine saubere Trennung der Provenienzstellen nicht möglich. Da die meisten Unterlagen erst nach 1852 entstanden waren, also in der von Fürst Karl Anton geschaffenen Domänenadministration, erhielt der Bestand schließlich die Bezeichnung "Fürstlich Hohenzollernsche Domänenadministration Bistritz (II)" im Unterschied zu der Vorgängerbehörde "Fürstlich Hohenzollernsche Domänenadministration Bistritz (I)".
Nach der Säuberung der Akten verglich die Bearbeiterin die vorliegenden Titelaufnahmen mit dem Inhalt und der Laufzeit der dazugehörigen Akten und ergänzte bzw. korrigierte diese bei Bedarf. Dabei wurden einzelne, sehr umfangreiche Aktenfaszikel aufgelöst und in kleinere Einheiten überführt und neu verzeichnet. Aus dem Bereich herausgenommen wurden Rechnungesbände, die später zu einem eigenen Bestand formiert werden sollen. Bei der Ordnung des vorliegenden Bestands wurde die Registraturordnung nach der sogenannten Rubrikenordnung von 1842 wiederhergestellt. Innerhalb der einzelnen Rubriken ordnete die Bearbeiterin die einzelnen Akten chronologisch. Die in der Rubrik 40 verwahrten Dienerakten wurden demgegenüber alphabetisch geordnet.
Den so formierten Bestand versah Frau Neuendorff sodann mit fortlaufenden arabischen Zahlen. Die früheren NVA-Nummern wurden bei den einzelnen Titelaufnahmen jeweils als Vorsignatur beigefügt. Ferner verpackte die Bearbeiterin die Akten neu, signierte und verstaute diese in säurefreien Archivboxen. Abschließend wurde das Repertorium ins Reine geschrieben und vervielfältigt.
Der vorliegende Bestand umfasst insgesamt 514 Archivalieneinheiten (Nr. 1-508, 22a, 23a, 215a, 297a, 354a, 503a) aus einem Zeitraum von 1839 bis 1859 mit Vorakten ab 1796 und misst ca. 15,70 lfd. m.
Einzelne Akten des Bestands sind verkürzt zu zitieren:
StAS FAS DS 105 T 1 Nr. ...
Sigmaringen, im Januar 2003
Dr. Becker
Die Titelaufnahmen wurden im Winter 2016 retrokonvertiert.
514 Einheiten (15,7 lfd.m)
Bestand
Bistritz, Böhmen [CZ]; Domänenadministration
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ
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