Die nach dem Tod des Johann Caspar von Stetten in Vormundschaft namens seines nachgelassenen Sohns Johann Friedrich durch dessen Vormund Johann Albrecht von Gemmingen empfangene Lehen, nämlich ein Teil an Schloß und etliche Güter zu Buchenbach, die fraischliche Obrigkeit daselbst und den Blutbann zu Kocherstetten, Mäusdorf, Nagelsberg und Laßbach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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