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Anthoni Widmann, B. zu Weilheim, erneut zu Kirchheim gef., weil er eine wegen Verschwendung, schlechter Behandlung seiner Ehefrau und liederlichen Lebenswandels aufgerichtete Verschreibung in jeder Hinsicht verletzt hatte, jedoch auf Fürbitte unter den unten stehenden, die Bedingung vor einer Gemeinde zu Weilheim öffentlich bekannt gemacht werden sollen, wieder freigelassen, nachdem ihm zunächst das Recht vorgeschlagen wurde, das der Vogt auf Befehl des Herzogs gegen ihn vornehmen sollte, verpflichtet sich, alle Bedingungen einzuhalten und schwört U. Die Bedingungen: Er muss sich künftig wohl verhalten, darf weder einheimische noch auswärtige Wirtshäuser, Zechen und Gesellschaften besuchen, darf seine Frau nicht mehr schlagen, sondern soll sie anständig behandeln; außerdem darf er keine Gewalt mehr über sein Hab und Gut ausüben und soll keine Schulden machen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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