Rudolf II. Römischer Kaiser etc., teilt Arnold, Graf zu Bentheim und Steinfurt, seinen Räten Hugo v. Dincklage und Heinrich Bottgisser, Doktor der Rechte, Becke Schüttin, Witwe von Thomas Bucholtz und Curt Haußkamp mit, dass Ludwig Balck, Burgmann des Fleckens Uchte, an das Reichskammergericht appelliert habe wegen etlicher Wiesen, die mit der Witwe und Haußkamp strittig sind; bei dem Verfahren das Graf Arnold durch seine Räte Dincklage und Bottgisser durchführen ließ, sei Balck unbillig behandelt und im Urteil vom 28. März zu 200 Goldgulden Strafe verurteilt worden. Daher wandte er sich am 6. April an das Reichskammergericht, welches nun die Empfänger auf den 22. September zum Gerichtstag lädt, mit der Maßgabe, bis zur Urteilsverkündung dazubleiben bzw. sich einen akkreditierten Anwalt zu nehmen. Außerdem sind binnen 10 Tagen nach Erhalt der Ladung 10 Goldgulden zu bezahlen. Speyer Original auf Papier Siegler: Aussteller mit Rücksiegel. Unterschriften des Schweickhardt Kegele, Verwalter, und des Franciscus Emmerich Rückvermerk: Auslieferungsbestätigung des Johann Mörsel vom 30. Juli bzw. 2. August 1601

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Niedersächsisches Landesarchiv
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