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Der Bürgermeister, die Schöffen, der Rat und die Bürger der Stadt
Fulda bekunden für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Heinrich [von
Kranluck...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1362 September 27
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis geburt dritzenhundirt iar indem ztweyundsechtzigistim iare an Dinstage vor sent Michils tage dus heiligin ertzengils
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Bürgermeister, die Schöffen, der Rat und die Bürger der Stadt Fulda bekunden für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, übereingekommen sind, 5000 Pfund Heller Fuldaer Währung an Steuern (sture) zu zahlen. Von dieser Summe wird in den nächsten drei Jahren allerdings die Stadtbede (bete) von Fulda abgezogen; der Rest der 5000 Pfund muss aber an Heinrich bezahlt werden. Dafür verpflichtet sich Heinrich mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda, innerhalb dieser drei Jahre keine weiteren Steuern und Abgaben zu erheben. Weitere Einnahmen des Abtes aus anderen Quellen werden nicht ausgeschlossen [?]. Nach Ablauf der drei Jahre verpflichten sich die Aussteller der Urkunde, für die nächsten sieben Jahre dem Abt 700 Pfund Heller Steuer (bete), 20 Pfund Heller Stadtbede (statbete) und 80 Pfund Heller Vogtbede (voitbete) zu zahlen. Die eine Hälfte muss jeweils an Michaelis [September 29], die andere an Walpurgis [Mai 1] gezahlt werden. Innerhalb dieser sieben Jahre muss keine weitere Steuer an den Abt gezahlt werden. Im Zeitraum von zehn Jahren wird Heinrich keinen Bannwein (banwine legin) in Fulda erheben, sondern gesteht den Ausstellern der Urkunde dieses Recht für zehn Jahre zu. Die Aussteller verpflichten sich weiterthin, in den nächsten zehn Jahren ihre bestehenden und zukünftigen Steuerschulden zu begleichen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Stadt Fulda]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.