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Ulrich Haß, B. zu Stuttgart, wegen Teilnahme an den Bauernunruhen aus Furcht vor peinlicher Leibesstrafe außer Landes geflohen, jedoch auf seine Bitten und die Fürbitten seiner Freunde begnadigt, zu einem Untertanen angenommen und zu Frau und Kindern eingelassen, erneuert seine Erbhuldigung und gelobt eidlich, fortan ein gehorsamer Untertan zu sein, wider die kgl. Majestät und das Fürstentum Württemberg nicht zu handeln, sich keiner Empörung mehr anzuschließen, vielmehr alle Umtriebe, von denen er erfährt, anzuzeigen, stets der Partei der Obrigkeit und Ehrbarkeit anzuhängen, auch Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine mehr zu tragen sowie heimliche Zechen und Zusammenkünfte zu meiden. Im Übertretungsfalle soll er ohne Rechtfertigung vom Nachrichter hingerichtet werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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