Studentenwerk Tübingen / Studentenwerk Tübingen Hohenheim (A.d.ö.R.) (1975-)
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Tektonik
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> F Studierende >> Fb Soziale Einrichtungen
Tektonikbeschreibung: Mit dem Gesetz über die Studentenwerke in Baden-Württemberg wurden im Jahre 1975 regional zuständige Studentenwerke als Anstalten des öffentlichen Rechts gebildet. 2007 gingen (durch VO vom 1.3.2007 mit Wirkung vom 1.1.2007) die Zuständigkeiten des Studentenwerks Tübingen und des Studentenwerks Hohenheim auf das neugebildete Studentenwerk Tübingen-Hohenheim (A.d.ö.R.) über (Gesetzblatt vom 9.3.2007, S. 179f.: UAT S 1/44,57). Seit 2014: Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim.
Zum Zuständigkeitsbereicht gehören neben der bisher vom Studentenwerk Hohenheim betreute Hochschule Nürtingen-Geislingen (Wirtschaft und Umwelt) folgende Hochschulen, für die seit 1975 das Studentenwerk Tübingen zuständig war: Pädagogische Hochschule Reutlingen bzw. (2007) Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Fakultät für Sonderpädagogik mit Sitz in Reutlingen, Staatliche Musikhochschule Trossingen bzw. (2007): Staatliche Hochschule für Musik Trossingen, die Fachhochschulen für Technik und Wirtschaft Reutlingen bzw. (2007) Hochschule Reutlingen (Technik und Wirtschaft), die Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen in Reutlingen (besteht 2007 nicht mehr) sowie die Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen bzw. (2007): Hochschule Albstadt-Sigmaringen (Technik und Wirtschaft), ferner (seit 1995) die Fachhochschule Rottenburg - Hochschule für Forstwirtschaft bzw. (2007) Hochschule Rottenburg (Forstwirtschaft).
Vom Studentenwerk e.V. übernahm das Studentenwerk (A.d.ö.R.) 1975 die Studienförderung, die Mensen und Cafeterien, das Studentendorf Waldhäuser-Ost, die Psychotherapeutische Beratungsstelle sowie 1978 die Kindertagesstätten. Während der Übergangszeit fungierte der Universitätspräsident zeitweilig als Treuhänder. Beim Studentenwerk e.V. verblieben die Vermögensteile, die nicht aus staatlichen Mitteln erworben worden waren. In der Zentralen Verwaltung der Universität ist das Studentensekretariat bzw. die Studentenabteilung für die sozialen Belange der Studentenschaft zuständig.
Provenienzbestand im Universitätsarchiv:
UAT 869/ Studentenwerk Tübingen / Studentenwerk Tübingen Hohenheim (A.d.ö.R)
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 183/181 Kleine Erwerbungen, Studentenwerk Tübingen A.d.ö.R.: Materialien zur Geschichte des Studentenwerks (UAT 183/181,1-8: 8 Nrn, 1949-2010).
Zum Zuständigkeitsbereicht gehören neben der bisher vom Studentenwerk Hohenheim betreute Hochschule Nürtingen-Geislingen (Wirtschaft und Umwelt) folgende Hochschulen, für die seit 1975 das Studentenwerk Tübingen zuständig war: Pädagogische Hochschule Reutlingen bzw. (2007) Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Fakultät für Sonderpädagogik mit Sitz in Reutlingen, Staatliche Musikhochschule Trossingen bzw. (2007): Staatliche Hochschule für Musik Trossingen, die Fachhochschulen für Technik und Wirtschaft Reutlingen bzw. (2007) Hochschule Reutlingen (Technik und Wirtschaft), die Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen in Reutlingen (besteht 2007 nicht mehr) sowie die Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen bzw. (2007): Hochschule Albstadt-Sigmaringen (Technik und Wirtschaft), ferner (seit 1995) die Fachhochschule Rottenburg - Hochschule für Forstwirtschaft bzw. (2007) Hochschule Rottenburg (Forstwirtschaft).
Vom Studentenwerk e.V. übernahm das Studentenwerk (A.d.ö.R.) 1975 die Studienförderung, die Mensen und Cafeterien, das Studentendorf Waldhäuser-Ost, die Psychotherapeutische Beratungsstelle sowie 1978 die Kindertagesstätten. Während der Übergangszeit fungierte der Universitätspräsident zeitweilig als Treuhänder. Beim Studentenwerk e.V. verblieben die Vermögensteile, die nicht aus staatlichen Mitteln erworben worden waren. In der Zentralen Verwaltung der Universität ist das Studentensekretariat bzw. die Studentenabteilung für die sozialen Belange der Studentenschaft zuständig.
Provenienzbestand im Universitätsarchiv:
UAT 869/ Studentenwerk Tübingen / Studentenwerk Tübingen Hohenheim (A.d.ö.R)
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 183/181 Kleine Erwerbungen, Studentenwerk Tübingen A.d.ö.R.: Materialien zur Geschichte des Studentenwerks (UAT 183/181,1-8: 8 Nrn, 1949-2010).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:03 MEZ