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Anweisung: Die Anschaffung der Ortstafeln am Ein- und Ausgang der an Staats- und Provinzialstraßen gelegenen Ortschaften ist bei der erstmaligen Anlage Angelegenheit des Staates, die Unterhaltung derselben ist dann Sache der Ortsvorstände
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Anweisung: Die Anschaffung der Ortstafeln am Ein- und Ausgang der an Staats- und Provinzialstraßen gelegenen Ortschaften ist bei der erstmaligen Anlage Angelegenheit des Staates, die Unterhaltung derselben ist dann Sache der Ortsvorstände
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1841 November 25
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