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Anweisung: Die Anschaffung der Ortstafeln am Ein- und Ausgang der an Staats- und Provinzialstraßen gelegenen Ortschaften ist bei der erstmaligen Anlage Angelegenheit des Staates, die Unterhaltung derselben ist dann Sache der Ortsvorstände

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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