Was tun, außer klagen? Fan-Gewalt bei Fußballspielen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 R120115/202
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012 >> Unterlagen
22. November 2012
Der deutsche Fußball hat ein Problem: Gewalt, Rassismus und Randale. Und die Polizei schlägt Alarm, denn die Randale wird immer schlimmer. Im vergangenen Jahr sind die Strafverfahren um 40 Prozent gestiegen. Polizei und Politik haben die Fußballverbände zum Handeln aufgefordert. Die aber kommen schwer in die Gänge, auch in Baden-Württemberg.
Jetzt hat die Deutsche Fußball Liga ein Konzept vorgelegt: "Sicheres Stadionerlebnis". Da ist viel von Dialog die Rede, vor allem mit den Fans wollen alle reden, um eine weitere Eskalation zu vermeiden. Aber lassen sich Hooligans und die Ultras mit ihren pyrotechnischen "Shows" so ansprechen? Und eine andere Frage ist bislang noch gar nicht geklärt: Wer soll das bezahlen?
Innenminister Reinhold Gall fordert die Vereine und Verbände jetzt dazu auf, sich stärker finanziell an den Polizeieinsätzen und -maßnahmen zu beteiligen. Schließlich sei der Verein ja auch der Veranstalter und verdiene gut mit den Spielen. Der Erstligist SC Freiburg zum Beispiel sieht das ganz anders: Die Politik bekomme schließlich die Steuereinnahmen von den Vereinen, wozu sollte der Verein für die Polizei noch einmal zahlen? Man möge sich all das einmal als Fußballspiel vorstellen: Das wäre eine Situation, in der jeder dem anderen den Ball zuspielt, aber keiner vor- oder zurückläuft und niemand einen Schuss wagt. Beim Fußballspiel gäbe das gellende Pfiffe von den Rängen.
Jetzt hat die Deutsche Fußball Liga ein Konzept vorgelegt: "Sicheres Stadionerlebnis". Da ist viel von Dialog die Rede, vor allem mit den Fans wollen alle reden, um eine weitere Eskalation zu vermeiden. Aber lassen sich Hooligans und die Ultras mit ihren pyrotechnischen "Shows" so ansprechen? Und eine andere Frage ist bislang noch gar nicht geklärt: Wer soll das bezahlen?
Innenminister Reinhold Gall fordert die Vereine und Verbände jetzt dazu auf, sich stärker finanziell an den Polizeieinsätzen und -maßnahmen zu beteiligen. Schließlich sei der Verein ja auch der Veranstalter und verdiene gut mit den Spielen. Der Erstligist SC Freiburg zum Beispiel sieht das ganz anders: Die Politik bekomme schließlich die Steuereinnahmen von den Vereinen, wozu sollte der Verein für die Polizei noch einmal zahlen? Man möge sich all das einmal als Fußballspiel vorstellen: Das wäre eine Situation, in der jeder dem anderen den Ball zuspielt, aber keiner vor- oder zurückläuft und niemand einen Schuss wagt. Beim Fußballspiel gäbe das gellende Pfiffe von den Rängen.
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Audio-Visuelle Medien
Münch, Heinz
Romeiko, Detlef
Seidenspinner, Rüdiger; Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Baden-Württemberg
Fußball
Gewalt
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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