Jakob Bader von Weilheim, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr landflüchtig gewesen, jedoch auf Fürbitte begnadigt und als Einwohner wieder aufgenommen, leistet nach Verbüßung einer Haftstrafe erneut den Eid der Erbhuldigung, verspricht, jede Meuterei, von der er erfährt, sofort anzuzeigen, stets zur Partei der Ober- und Ehrbarkeit zu halten, und schwört U.