Anspruch auf Befreiung von Fronen und Dienstpflichten, die die Beklagten für Erbgüter der Kläger in der Grafschaft Mark fordern, auf Herausgabe der eingenommenen Höfe Herveling und Breckinghaus (Breckninghaus, Wattenscheid) im Amt Bochum und Ersetzung erlittenen Schadens. Die Kläger geben an, die Güter seien seit mehr als hundert Jahren erbliches Eigentum ihrer Familien. Bei der Einnahme seien mehrere Personen mißhandelt worden. Der unwahren Behauptung der Gebrüder Nesselrode, die Kläger seien ihre Leibeigenen, habe der Abt von Deutz unwidersprochen zugehört, diese „also tacite approbiert“ und sie auf ihre Bitten nicht verteidigt. Einige der Kläger seien festgenommen worden, und Schweine seien ihnen gepfändet und Geld abgenommen worden. Die Kläger seien von den Gütern verstoßen und nesselrodische Leibeigene dort eingesetzt worden. Die Kläger geben an, sie seien lediglich zu einem geringen jährlichen Zins an den Abt verpflichtet, damit dieser sie verteidige. Die Gebrüder von Nesselrode hätten den Brekkinghäuser Hof vor achtzehn Jahren okkupiert, als der rechtmäßige Erbe minderjährig war. Als er von der Obrigkeit wieder eingesetzt wurde, wurde er geschlagen und beraubt. Der Abt verlangt die Verweisung der Sache an die Mannkammer zu Deutz.
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Anspruch auf Befreiung von Fronen und Dienstpflichten, die die Beklagten für Erbgüter der Kläger in der Grafschaft Mark fordern, auf Herausgabe der eingenommenen Höfe Herveling und Breckinghaus (Breckninghaus, Wattenscheid) im Amt Bochum und Ersetzung erlittenen Schadens. Die Kläger geben an, die Güter seien seit mehr als hundert Jahren erbliches Eigentum ihrer Familien. Bei der Einnahme seien mehrere Personen mißhandelt worden. Der unwahren Behauptung der Gebrüder Nesselrode, die Kläger seien ihre Leibeigenen, habe der Abt von Deutz unwidersprochen zugehört, diese „also tacite approbiert“ und sie auf ihre Bitten nicht verteidigt. Einige der Kläger seien festgenommen worden, und Schweine seien ihnen gepfändet und Geld abgenommen worden. Die Kläger seien von den Gütern verstoßen und nesselrodische Leibeigene dort eingesetzt worden. Die Kläger geben an, sie seien lediglich zu einem geringen jährlichen Zins an den Abt verpflichtet, damit dieser sie verteidige. Die Gebrüder von Nesselrode hätten den Brekkinghäuser Hof vor achtzehn Jahren okkupiert, als der rechtmäßige Erbe minderjährig war. Als er von der Obrigkeit wieder eingesetzt wurde, wurde er geschlagen und beraubt. Der Abt verlangt die Verweisung der Sache an die Mannkammer zu Deutz.
AA 0627, 2544 - H 1142/3557
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1603 - 1676 (1355 - 1659)
Enthaeltvermerke: Kläger: Haus- und Hobsleute des Hofes Herveling (Hervordungh, Heverdung) im Stift Essen im Kirchspiel Steele (Steill), (Hof in der Bauerschaft Leithe; Schulte Herveling) Beklagter: Abt zu Deutz (Gerhard Foller), Gebrüder Wilhelm und Bertram von Nesselrode zu Herten Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Jakob Kremer 1603 - Dr. Johann Georg Krapf 1621 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Walter Aach 1603 - Lic. Dietrich Dulman 1619 - Lic. Christoph Rickher 1620 - Dr. Heinrich Eylinck 1625 - Lic. Johann Walraff [1656] 1657 - Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz Prozeßart: Citationis Instanzen: RKG 1603 - 1676 (1355 - 1659) Beweismittel: Bd. II: Namen der Kläger (in Q 1). Reversale über Hof Herveling: Hermann von Lievendal (Leivendall) 6. Oktober 1439, Cracht Steck 29. Dez. 1440, Luikart von Limburg (Lymburch) am 11. April 1467, Heinrich von Nesselrode 15. Juli 1557 (Q 20 - 23). „Descriptio und Verzeichnis etlicher namentlicher Hoffsgüther gehorig in einen Hoff genandt Herverdungh des Weisthumb Recht und Gerechtigkeit in einem Alten Legerbuch des Gottshaus Deutz daraus diß gezogen fol. 124“ von 1355 (Q 24 - 26). Lehnsbrief des Abtes Heinrich über den Hof Herveling für Adolf von Neuhof (Neuenhof) als Vormund der Anna Steck 3. März 1525 (Q 33). Erbteilungen über zum Hof Herveling gehörende Güter 1520 - 1556 (Q 34 - 38). Freibriefe für Bewohner des Hofes Herveling 1440 - 1570 (Q 41 - 50). Abgaben der Hobsleute des Hofes Herveling 1516, 1591 (Q 51 - 52). Vertrag zwischen der Witwe des Johann Holten und Anna Steck, Witwe Nesselrode, über die Erbteilung des Holtengutes (Wattenscheid) 19. Juni 1566 (Q 53). Pachtforderungen für Herveling 13. Feb. 1523 (Q 54). Erlaubnis der Anna Steck, aufHerveling Geld aufzunehmen, 30. Juni 1569 (Q 55). Lösbrief des Cracht Steck einer auf Herveling lastenden Erbrente von 36 rheinischen Guldenjährlich 4. Dez. 1449 (Q 56). Beschreibung: 2 Bde., 5,5 cm, 203 Bl.; Bd. I: 12 Bl.; Protokoll; Bd. II: 191 Bl., Q 1 - 68, 4 Beilagen. Vgl. RKG (N 269a). Lit.: Dr. Höfken: Aus der Geschichte des Deutzer Oberhofes Schulte-Herveling in Leithe, in: Beitr. Essen 55 (1937) S. 108f.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:07 MESZ