1769 Mai 18 Eichstätt Raimund Anton, Bischof und Reichsfürst zu Eichstätt, verleiht den Vettern Johann (Joseph) Konrad und Friedrich Ernst Freiherren von und zu Thannhausen zu rechtem Mannlehen unter Nennung der früheren und jetzigen Beständer mit deren jährlichen Geld- und Naturalabgaben sowie Zugehörungen die Ländereien und Höfe von Caspar Uhl, jetzt Martin Gegerle ("Schenckstatt"), von Joseph Stümpfle, Hans Georg Deubler, Hufschmied, und Sebastian Muniger. Die Besitzungen sind von ihren Vätern Joachim Christoph Heinrich und Johann Ludwig Ernst Freiherren von und zu Thannhausen ererbt. Sie werden mit dem Vorbehalt der bischöflichen und hochstiftischen Rechte als Lehen übertragen. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - 1 Sg. (in Holzkapsel) - RV
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