Eberhard von Gemmingen (Gemyngen) bekundet, dass Philipp von Wittstadt (Wittstatt) genannt Hagenbach (Hagenbuch) ihm ein Kapital von 200 rheinischen Gulden in Gold geliehen hat, und verspricht Rückzahlung bis cathedra Petri [= 22. Februar] 1471 sowie jährliche Verzinsung zum angegebenen Termin - ggf. über 1471 hinaus - mit 5 Prozent nach Wimpfen (Wympffen), Gundelsheim (Gundelßhein) oder Mosbach (Moßbach). Kommt der Schuldner seinen Pflichten nicht nach, hat der Gläubiger das Recht "abezusagen umb heuptgelt und gult". Zu Bürgen setzt der Aussteller Hans und Konrad von Liebenstein (Liebensteine) sowie Hans und Konrad von Sachsenheim. Einlager mit jeweils einem reisigen Knecht und einem guten reisigen Pferd ist vorgesehen in einem Wirtshaus zu Wimpfen, Gundelsheim, Mosbach oder im Umkreis von drei Meilen.