Joseph Anthoni Fendt, ehemaliger Amtsschreiber und Umgelter zu Hüetenstain (1), verkauft Erzbischof Franz Anton von Salzburg, Fürst von Harrach, für den Lustohrt Helbrun (2) ein zwischen der Hellbrunner Mauer und der Landstraße gelegenes Grundstück im Aniferfeldt, welches oben an das Sommerhaus beim sogenannten Hasengartten angrenzt. Einige Tagwerk davon sind freies Eigen, die restlichen Tagwerk gehörten bisher zur Grundherrschaft des Klosters St. Peter in Salzburg und wurden laut einer Urkunde von 1710 VI 5 [Nr. 512] von jeglicher grundherrschaftlichen Dienstbarkeit befreit. Zudem wurde der auf dem gesamten Grundstück liegende kleine und große Zehnt abgelöst. Er quittiert den Kaufpreis in Höhe von 1800 Gulden, den das Hofzahlamt ausbezahlt hat, und leistet Gewährschaft nach Landesbrauch. Zeugen: Heinrich Seiberth, Hofgärtner und Carl Wentisrisen (?), Brunnmeister, beide in Hellbrunn. Mit eigenhändiger Unterschrift d. Johann Ernst Dückher. Empfänger: Salzburg, Erzbischof Franz Anton. Siegler: S: Dücker, Johann Ernst, von Haslau zu Urstein u. Winkl

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv