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Anweisung: Die Landräte werden angewiesen, über den Einsatz der Landratsdiener ein ausführliches Kontrollbuch zu führen. Auslösung hierzu ist das Gesuch des ersten Landratsdieners Metzger zu Langen, ihm die freigewordene zweite Landratsdienerstelle mit zu übertragen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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