Bernhard Tannhauser, reigirender Propst von Moosinning, und sein Sohn Georg Tannhauser bestätigen, dass Abt Johannes und der Konvent von St. Emmeram ihnen die Propstei [Moos]Inning als Leibgeding verliehen haben. Er, Bernhard, soll die Propstei ohne Irrung durch seinen Sohn bis zu seinem Lebensende regieren und davon jährlich Gült entrichten sowie Jäger und Falkner ausrichten, in gleicher Weise sein Sohn Georg nach seinem Ableben (siehe Belehnungsurkunde Nr. 2047). S=A1