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Worms (Domstift): Der Offizial des Dompropstes bekundet, dass der Domdechanei von den beschriebenen zinspflichtigen Gütern in der Wormser und Hoch...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.21 Worms (Domstift)
1407 Juli 26
Ausfertigung, Pergament anh. Siegel abgef., Urk. stark verblichen. Transfix an Urk. von 1610 Oktober 26, mit der das weltliche Gericht der Stadt Worms bekundet, dass es den veralteten und verblichenen Brief von 1407 geprüft und eine neue Grenzbeschreibung der Güter in den Gemarkungen Worms und Hochheim erstellt hat (Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel stark besch.)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1407, feria tertia post Jakobi apostoli
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (Domstift): Der Offizial des Dompropstes bekundet, dass der Domdechanei von den beschriebenen zinspflichtigen Gütern in der Wormser und Hochheimer Gemarkung jährlich 9 Malter Korn und 3 Kappen zustehen.