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König Philipp von Spanien genehmigt als Herzog von Brabant, daß Wilhelm v. d. Bongart zur Heyden und Werner v. d. Bongart zu Herwynantsrode über ihre in Brabant gelegenen Güter letztwillig verfügen können.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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