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EB Ruthard von Mainz bekundet, daß er, nach sein Vorgänger, EB Willigis, die Kirche St. Stephan in Mainz gegründet und dort eine Anzahl von Brüdern eingesetzt, wegen seines Todes nicht ausreichend ausstatten konnte, angeordnet hat, der Kirche zu Hilfe zu kommen und daß die Weber (textores) in Mainz auf ihre Bitte hin und mit Zustimmung der Pfarrer [?] (rectores), Beamten und aller Bürger das westliche Pfortenhaus (porticus) der Kirche in baulichem Zustand erhalten und dort auch ihr Begräbnis haben sollen. Dafür sollen sie und ihre Nachfolger befreit sein von zwei Ämtern, die Heimbürgenamt und 'Schechenambt' [Schöffenamt?] genannt werden.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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