Die Ellwanger Hofmeister und Räte stellen am 31. Januar 1595 dem Gmünder Magistrat, der den wegen Missetaten verfolgten Hans Beringer ausgeliefert hat, einen Revers aus, dass der Vorgang nicht präjudizierlich sein soll. (Orig. Papier, Sg. des Ellwanger Probsts)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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