Hans Fauber, Stadtammann von Ravensburg, beurkundet Urteil des Rats in Sachen Erhard [Fridang], Abt von Weingarten, gegen Hans Spän, Bürger von Ravensburg, betreffend Heimfall des Guts am Feld wegen Wüstung der Wälder und rückständigen Hubgelds. Der Beklagte verweist darauf, daß das Gut seiner Frau und den Kindern verliehen ist, die Leibeigene des Truchsessen Eberhard von Waldburg sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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