Gf. Ulrich (VI.) von Württemberg bestätigt die Vereinbarung zwischen Trautwein Veihinger, Vogt zu Bottwar, dem er die Floßbarmachung der Murr und Lauter sowie anderer Wasserläufe gewährt hat, und Bürgermeister und Gericht zu Backnang über die Anlage von Floßlöchern, Vorkehrungen gegen die Beschädigung der beiden Mühlen, Entrichtung eines Zinses von 6 h an die Stadt Backnang und die Versorgung der Einwohner von Backnang mit Bau- und Brennholz.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner