R[obert] Abt von Cluny (Clun.) schreibt dem Abt Werner von Hasungen, dass die längst für nötig erkannte Klostervisitation jetzt nach Herstellung d...
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Urk. 27, 399
Urk. 27, A II, Kloster Hasungen
Urk. 27 Kloster Hasungen - [ehemals: A II]
Kloster Hasungen - [ehemals: A II] >> 1400-1424
1417 Dezember 30
Ausf., Pap., das Siegel abgesprungen.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Constancie die penultima mensis Decembris.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: R[obert] Abt von Cluny (Clun.) schreibt dem Abt Werner von Hasungen, dass die längst für nötig erkannte Klostervisitation jetzt nach Herstellung der Einheit der Kirche geschehen solle. Er schicke daher durch Deutschland die mit päpstlicher Vollmacht versehenen Joh. de Vinzellis Professor der Theologie Prior seines Hauses Celsigny (Celsiniarum) und den Baccalaureus der Theologie Archambaud.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: R[obert] Abt von Cluny (Clun.) schreibt dem Abt Werner von Hasungen, dass die längst für nötig erkannte Klostervisitation jetzt nach Herstellung der Einheit der Kirche geschehen solle. Er schicke daher durch Deutschland die mit päpstlicher Vollmacht versehenen Joh. de Vinzellis Professor der Theologie Prior seines Hauses Celsigny (Celsiniarum) und den Baccalaureus der Theologie Archambaud.
Eine Handschrift der Pariser Nationalbibliothek (Cod. 108 des alten Fonds de Clugny) gibt auf f. 2v.-12v. einen Bericht über die Visitationsreise, von dem Berliere in den Studien und Mitteilungen aus dem Benediktinerorden 12, 115/116 folgenden Auszug bringt: die Visitatoren reisten am 30. Dez. 1417 von Constanz ab und trafen am 13. Januar 1418 in Hasungen ein. 'Wegen Abwesenheit einiger Mönche mussten sie mit dem Anfang der Visitation bis zum 19. warten, wo dann der Prior v. Celsigny die Mönche versammelt und an den Text ,surge et illuminare Jerusalem quia venit lumentuum' eine Mahnung zur Annahme der Reform und der Regulardisciplin anknüpft und den Commissionsbrief und die zu beantwortenden Fragen vorlegt. Der Abt antwortete, er werde seine Mitteilungen nach dem Kapitel machen, die Mönche aber erklären sich bereit ohne Verzug sich auszusprechen. Dies geschah in Gegenwart der Äbte Dietrich von Helmarshausen, Hermann von Breitenau und Hermann von Hardehausen. Tags darauf versammelten die Visitatoren den Convent wieder und legten den Mönchen die Pflicht nahe, zum gemeinsamen Leben zurückzukehren. Der Abt und einige Mönche gingen auf die Vorschläge sofort ein, die andern aber wollten darunter beraten. Im Jahre 1352 hatte man die Güter des Abts von denen der Mönche gesondert. Die Visitatoren erklärten diese Verfügung für ungültig und erließen Verordnungen über Nahrung, Kleidung, Anzahl der Religiosen, die von den früheren 24 mit 18 Priestern auf 15 mit 11 Priestern, 4 Novizen und 7 Conversen herabgesetzt ward, ferner über das Officium, die Messen und die Güterverwaltung. Das Peculium wurde gleichfalls abgeschafft und das Protokoll der Visitation an demselben Tag unterzeichnet.' Mit diesem Auszug, der viele Fragen unbeantwortet lässt, muss man sich begnügen, da vorläufig eine Benutzung der Pariser Handschrift unmöglich ist.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ