Hans, Sohn des Konrad Engler von Aichen (=Aichach) "nehst ob Wiler" (=Weiler), bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, und ihren Kindern auf Lebenszeit den Hof zu Aichen verliehen hat, den bisher der Vater des Ausstellers bebaute und nun dem Abt wieder zurückgegeben hat. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich geben sie als Zins und Hubgeld zu Martini 19 Scheffel beiderlei Korn, halb Vesen, halb Hafer, 18 ß d Zins, 12 ß d Steuer, 4 Herbsthühner und 2 Fasnachthennen. 20 Jahre lang soll der ältere Bruder des Ausstellers, Martin Engler, auf dem Hof bleiben und mit dem Aussteller meiern. Die Beliehenen verlieren das Gut bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, Flucht oder Ungehorsam sowie Eingehen einer Ungenossamenehe. Beim Abgang lassen sie Dritteil und Heurichte zurück. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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