Hans, Sohn des Konrad Engler von Aichen (=Aichach) "nehst ob Wiler" (=Weiler), bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, und ihren Kindern auf Lebenszeit den Hof zu Aichen verliehen hat, den bisher der Vater des Ausstellers bebaute und nun dem Abt wieder zurückgegeben hat. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich geben sie als Zins und Hubgeld zu Martini 19 Scheffel beiderlei Korn, halb Vesen, halb Hafer, 18 ß d Zins, 12 ß d Steuer, 4 Herbsthühner und 2 Fasnachthennen. 20 Jahre lang soll der ältere Bruder des Ausstellers, Martin Engler, auf dem Hof bleiben und mit dem Aussteller meiern. Die Beliehenen verlieren das Gut bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, Flucht oder Ungehorsam sowie Eingehen einer Ungenossamenehe. Beim Abgang lassen sie Dritteil und Heurichte zurück. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Vollständigen Titel anzeigen
Hans, Sohn des Konrad Engler von Aichen (=Aichach) "nehst ob Wiler" (=Weiler), bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, und ihren Kindern auf Lebenszeit den Hof zu Aichen verliehen hat, den bisher der Vater des Ausstellers bebaute und nun dem Abt wieder zurückgegeben hat. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich geben sie als Zins und Hubgeld zu Martini 19 Scheffel beiderlei Korn, halb Vesen, halb Hafer, 18 ß d Zins, 12 ß d Steuer, 4 Herbsthühner und 2 Fasnachthennen. 20 Jahre lang soll der ältere Bruder des Ausstellers, Martin Engler, auf dem Hof bleiben und mit dem Aussteller meiern. Die Beliehenen verlieren das Gut bei Verstoß gegen die Leihebedingungen, Flucht oder Ungehorsam sowie Eingehen einer Ungenossamenehe. Beim Abgang lassen sie Dritteil und Heurichte zurück. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 419
fasc. 022 n. 01
B 522 II U 0329
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1471 August 23 (am fritag vor sant Barthlomeus tag)
23,5 x 36,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Hans, Sohn des Konrad Engler von Aichen (=Aichach) "nehst ob Wiler" (=Weiler)
Empfänger: Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten
Siegler: Kaspar von Buchen, des Reichs Frei Landrichter
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., besch.
Empfänger: Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten
Siegler: Kaspar von Buchen, des Reichs Frei Landrichter
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., besch.
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Buchen, Kaspar von; Landrichter
Engler, Hans
Engler, Konrad
Engler, Martin
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Aichach : Berg RV
Aichach : Berg RV; Einwohner
Aichen = Aichach : Berg RV
Weiler : Berg RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Weingarten, Benediktinerkloster (Bestand)
- Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)