Kunz von Sachsenheim (Sahsenhein), Ritter, bekundet, daß er dem Ritter Dieter von Gemmingen (Gemyngen), seinem Schwager, folgende Leute und Güter samt allen Rechten und Zugehörungen verkauft hat: 1/6 am Wein- und Kleinzehnt zu Gemmingen und 1 Morgen eigenen Weingarten [daselbst]; 1 Eimer Wein, 30 h, 1 Huhn und 6 Gänse Gült zu Gemmingen und Stebbach (Stedebach); 1/12 am großen und kleinen Zehnt zu Richen (Riechen); 6 Malter dreierlei Frucht auf dem Dammhof (hoff zu Tamme); die Eigenleute Hans Ziemerman und dessen Bruder Konrad, ¿Walter Ziemermans Söhne, gesessen zu Eppingen, die Meingoßin und ihre Kinder, die Wiprehtin und ihre Kinder, den alt Farre zu Schwaigern (Sweigern); dazu alle anderen Leute und Güter, die zu den vorgenannten Leuten und Gütern gehören. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme in Höhe von 170 fl und verspricht Währschaft und Fertigung nach des Landes Recht und Gewohnheit. Die Erben ¿Konrad von Sachsenheims haben diesem Verkauf zugestimmt und dem Käufer und dessen Ehefrau Else von Franckenstein einen besiegelten Brief darüber gegeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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