Clemens Dint aus Horrheim, wegen Eidbruchs und unerlaubten Waffenbesitzes erneut strafbar geworden, gef. und rechtlich beklagt, jedoch in Ansehung seiner Familie und seiner Freundschaft nur dazu verurteilt, daß ihm der Nachrichter zum Exempel für andere die Schwurfinger abhauen und er zeitlebens alle Zechen meiden solle, gelobt eidlich, nie mehr zu wildern, niemand dabei zu helfen, keine Waffe mehr zu gebrauchen, dem Urteil in allen Stücken Folge zu leisten und sich fortan wohl zu verhalten, und schwört U. D. Dint war wegen Wildfrevels straffällig geworden, jedoch nur zu einer Geldbuße verurteilt worden; trotzdem hatte er das strenge Waffenverbot verletzt, das die Regierung nach den Bauernunruhen verhängt hatte.