Verpflichtungserklärung des Stadtrats Falkenstein, die Schleusenanlagen und sonstigen Entwässerungsanlagen zwischen km 14,25 und 14,42 rein und instand zu halten und die zur Straßenreinigung benötigte Wassermenge unentgeltlich abzugeben.

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Sächsisches Staatsarchiv
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