Search results

Verordnung: Es ist umgehend anzugeben, welcher Erlös aus den fiskalischen Früchten zu erwarten ist und ob es ratsam erscheint, die noch vorhandenen Früchte zu versteigern oder frei zu verkaufen (Ausfertigung fünf Mal vorhanden)

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...