Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz versichert, dass er die Dörfer, Gerichte und Gebiete des Stifts Speyer zu beiden Seiten des Rheins mit Leuten und Gütern - doch mit Ausnahme von Udenheim, Bruchsal, Kislau, Lauterburg, Jockgrim, Kestenburg, Kirrweiler und Meistersel, jeweils soweit ihre Mauern reichen ¿ von seinem Kanzler Bischof Matthias von Speyer zu seinen Händen genommen hat. Dies geschieht, damit Obrigkeit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit im Stift umso sicherer gehandhabt werden könnten, nachdem der Pfalzgraf das Stift Speyer bereits in den ewigen Schirm der Kurpfalz genommen hat. Die Gefälle und Rechte sollen wie altersher fallen. Der Bischof von Speyer kann diese Überantwortung jederzeit für beendet erklären, womit sie unschädlich aller früheren Verträge zwischen Speyer und Kurpfalz nichtig und abgetan sein soll. Da sein Kanzler Matthias die Verfügungsgewalt über das Siegel des Kurfürsten hat, bittet dieser seinen Hofmeister Götz von Adelsheim um Mitbesiegelung.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz versichert, dass er die Dörfer, Gerichte und Gebiete des Stifts Speyer zu beiden Seiten des Rheins mit Leuten und Gütern - doch mit Ausnahme von Udenheim, Bruchsal, Kislau, Lauterburg, Jockgrim, Kestenburg, Kirrweiler und Meistersel, jeweils soweit ihre Mauern reichen ¿ von seinem Kanzler Bischof Matthias von Speyer zu seinen Händen genommen hat. Dies geschieht, damit Obrigkeit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit im Stift umso sicherer gehandhabt werden könnten, nachdem der Pfalzgraf das Stift Speyer bereits in den ewigen Schirm der Kurpfalz genommen hat. Die Gefälle und Rechte sollen wie altersher fallen. Der Bischof von Speyer kann diese Überantwortung jederzeit für beendet erklären, womit sie unschädlich aller früheren Verträge zwischen Speyer und Kurpfalz nichtig und abgetan sein soll. Da sein Kanzler Matthias die Verfügungsgewalt über das Siegel des Kurfürsten hat, bittet dieser seinen Hofmeister Götz von Adelsheim um Mitbesiegelung.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 42 Nr. 29
Konv. 003 Bündnisse - Kurpfalz
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 42 Bruchsal-Odenheim (Hochstift Speyer, Stift Odenheim)
Bruchsal-Odenheim (Hochstift Speyer, Stift Odenheim) >> Generalia Bistum und Domkapitel Speyer
1466 Juni 28 (in vigilia beatorum Petri et Pauli apostolorum)
Urkunden
Ausstellungsort: Köln
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (1); Götz von Adelsheim, Ritter und Hofmeister (2)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Anhängend, gut erhalten (1) Anhängend, stark beschädigt (2)
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz (1); Götz von Adelsheim, Ritter und Hofmeister (2)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Anhängend, gut erhalten (1) Anhängend, stark beschädigt (2)
Abschrift: GLAK 67 Nr. 813, fol. 191v-192r (Nr. 274).
Bruchsal KA
Jockgrim GER
Kestenburg = Hambacher Schloss, Burg bei Neustadt an der Weinstraße NW
Kirrweiler SÜW
Kislau : Bad Mingolsheim, Bad Schönborn KA
Köln K
Lauterburg = Lauterbourg, Dep. Bas-Rhin [F]
Meistersel = Burg Modeneck, Burg bei Ramberg SÜW
Speyer SP; Hochstift
Udenheim = Philippsburg KA
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:05 MESZ
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