Bertold, Pleban in Raboldshausen Geldgeber der von Cappel gekauften Güter zu Harle
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Urk. 18, 282
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1344 Juni 3
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1340-1349
1344 Juni 3
Ausf. Perg. - die beiden urspr. anh. Sg. fehlen, 2 Einschnitte vorh.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno domini 1344, feria quinta infra octavas Penthecostes
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Heinrich, Prior und Konvent des Stifts Cappel Prämonstratenserordens bekunden, daß sie die Güter in Dorf und Dorfmark Harle (Harlon), die sie gekauft hatten, nicht mit eigenem Geld, sondern mit dem des Plebans Bertold in Raboldshausen (Rabinshusin) , 'familiaris' des Stifts, vollständig bezahlt hätten. Um sich aber am Eigentum und dem Besitz dieser Güter besser erfreuen (liberius gaudere) zu können, seien sie mit ihm in der Weise übereingekommen, daß sie die jährlich aus ihnen fallenden Erträge genießen und über die genannten Güter wie mit allen anderen des Stifts verfügen können. Bertold, seine Dienerin (famula) Elisabeth und der Stiftsbruder Konrad gen. von Raboldshausen erhalten eine jährlich zwischen Nativitatis Mariae und Michaelis im Stift Cappel zu liefernde lebenslange Rente von 3 Maltern Korn und Hafer Homberger Maßes aus dem Kornhaus (granario). Stirbt Bertold, so steht nicht den Überlebenden, sondern der Pietanz 1 Malter zu. Deren Rektor soll diese Einkünfte wie folgt verwalten: Der erste, siebte und dreizehnte Tag nach Bertolds Beisetzung wird feierlich begangen, darauf soll der Konvent an den Quatembern oder Mittwochs und Freitags sein Anniversarium begehen und der Pietanzmeister (magister pictancie) dem ganzen Konvent, Klerikern und Konversen, eine 'consolatio', sowie jedem Priester 2 leichte d. (duos denarios leues) zukommen lassen, um Vigilien und Messen zu feiern. Jeder Priester soll eine Totenmesse zum Seelenheil des Verstorbenen halten. [Folgen weitere Bestimmungen].
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) Harlon (um 1525) littera proprietatis
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Ausst. (Abt und Konvent)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 91v-92v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.161 f.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Heinrich, Prior und Konvent des Stifts Cappel Prämonstratenserordens bekunden, daß sie die Güter in Dorf und Dorfmark Harle (Harlon), die sie gekauft hatten, nicht mit eigenem Geld, sondern mit dem des Plebans Bertold in Raboldshausen (Rabinshusin) , 'familiaris' des Stifts, vollständig bezahlt hätten. Um sich aber am Eigentum und dem Besitz dieser Güter besser erfreuen (liberius gaudere) zu können, seien sie mit ihm in der Weise übereingekommen, daß sie die jährlich aus ihnen fallenden Erträge genießen und über die genannten Güter wie mit allen anderen des Stifts verfügen können. Bertold, seine Dienerin (famula) Elisabeth und der Stiftsbruder Konrad gen. von Raboldshausen erhalten eine jährlich zwischen Nativitatis Mariae und Michaelis im Stift Cappel zu liefernde lebenslange Rente von 3 Maltern Korn und Hafer Homberger Maßes aus dem Kornhaus (granario). Stirbt Bertold, so steht nicht den Überlebenden, sondern der Pietanz 1 Malter zu. Deren Rektor soll diese Einkünfte wie folgt verwalten: Der erste, siebte und dreizehnte Tag nach Bertolds Beisetzung wird feierlich begangen, darauf soll der Konvent an den Quatembern oder Mittwochs und Freitags sein Anniversarium begehen und der Pietanzmeister (magister pictancie) dem ganzen Konvent, Klerikern und Konversen, eine 'consolatio', sowie jedem Priester 2 leichte d. (duos denarios leues) zukommen lassen, um Vigilien und Messen zu feiern. Jeder Priester soll eine Totenmesse zum Seelenheil des Verstorbenen halten. [Folgen weitere Bestimmungen].
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) Harlon (um 1525) littera proprietatis
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Ausst. (Abt und Konvent)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 91v-92v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.161 f.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.06.2005, 00:09 MESZ