Ministerialerfügungen und Schriftwechsel zu allgemeinen Angelegenheiten der Dozenten und Professoren
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Jur. Fak. 65
Sortierung: 00030
2.5./I Juristische Fakultät
Juristische Fakultät >> 03. Personalangelegenheiten >> 03.02. Professoren >> 03.02.01. Allgemeine Angelegenheiten
1921-1943
Enthält v.a.: Neuordnung der Geschäfte des Personalreferats: Bearbeitung der Personalangelegenheiten der Theologischen und Philosophischen Fakultät von Prof. Richter und der Juristischen und Medizinischen Fakultät von Herrn Wende. - Prof. Richter alleiniger Personalreferent für die Universitäten. - Senkung der Kosten für ärztliche Behandlung durch Inanspruchnahme der Universitätskliniken. - Durchführung der Personal-Abbau-Verordung. - Genehmigung bei Urlaub über zwei Wochen. - Nebenbeschäftigung von Beamten. - Einhaltung des Dienstweges. - Keine Gleichstellung der Privatdozenten mit Staatsbeamten. - Erlöschung des Amtes als Mitglied im Juristischen Prüfungsamt bei Emeritierung. - Verbot des Tragens außerdienstlicher Abzeichen während des Dienstes (Preußisches Besoldungsblatt 18. 07.1925). - Flaggen in Dienstwohnungen. - Unterlagen bei Anträgen auf Ernennung von Privatdozenten zu nichtbeamteten a.o. Professoren. - Rechtsstellung entpflichteter Professoren bei Aufstellung des Vorlesungsverzeichnisses, in Fakultätskommissionen und als Institutsleiter. - Altersgrenze der Professoren. - Gutachten von Nichtordinarien. - Dienstaltersverhältnisse der Hochschullehrer. - Ausschreibung eines Lehrstuhls an der Universität Kairo. - Belastung durch Verwaltungsgeschäfte. - Bitte des Akademischen Austauschdienstes/Auswärtigen Amtes um Mitteilung über Studien- und Dienstreisen in die USA, Sowjetunion. - Einverständnis zur Mitarbeit in russischen Zeitschriften. - Erteilung von Empfehlungen für Bücher und Zeitschriften. - Führung der Dienstbezeichnung nichtbeamteter a.o. Professor durch Privatdozenten (nach 6 Jahren, keine Bamte). - Verband der Deutschen Hochschulen: Über Sinn und Nutzen der Entpflichtung der Hochschullehrer (Bonn, Sept. 1930, Druck). - Unterrichtsgeld und Lehrauftragsvergütung. - Bestrebungen zur Einstufung der Ordinarien. - Bestätigung von Professoren im richterlichen Dienst. - Entschließung des Verbandes der Deutschen Hochschulen zu Eingriffen in rechtliche Stellung der Hochschullehrer durch Notverordnung Preußens, Erklärung der Juristischen Fakultät Berlin. - Ferienordnung Schuljahr 1932/33. - Zurruhesetzung ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit. - Entschädigung von Beamten für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat, Stellen im öffentlichen Interesse. - Beschäftigung und Vorträge von Universitätslehrern vor Referendaren und Richtern. - Auslandsreisen und Beurlaubungen von Professoren und Beamten. - Beamtenorganisationen und Beamtenschulung. - Anordnung des Führers der Deutschen Studentenschaft über Einhaltung des Dienstweges bei Eingaben. - Einbürgerung von Ausländern. - Aktenvermerk betr. Zulassung nichtarischer Dozenten zu Prüfungen (1934). - Einladung zur Gedächtnisfeier für Prof. Fritz Haber. - Entpflichtung der Hochschullehrer zum Semesterschluß im 65. Lebensjahr. - Rektorentag und Zukunft des Reichsverbandes der Deutschen Hochschulen. - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlagslisten zur Wiederbesetzung von Lehrstühlen. - Herausgabe wissenschaftlicher Zeitschriften durch Hochschullehrer. - Verbot der Zusammenarbeit mit Institutionen des Völkerbundes. - Dank- und Glückwunschurkunden des Führers und Reichskanzlers zu Dienstjubiläen. - Zuarbeit zum Verzeichnis wirtschaftswissenschaftlicher Hochschullehrer an reichsdeutschen Hochschulen und der TH Danzig. - Verfahren bei Besetzung von Lehrstühlen, Gang des Berufungsverfahrens. - Auslandstätigkeit emeritierter oder in Ruhestand versetzter nichtarischer Hochschullehrer (1938). - Einsatz deutscher Wissenschaftler im Ausland. - Grabstellen früherer Professoren. - Stellung und Anträge auf Honorarprofessoren. - Durchführung des Hochschullehrerbesoldungsgesetzes. - Verlegung des Wohnsitzes im Ruhestand oder emeritierter nichtarischer Hochschullehrer ins Ausland (1939). - Rückführung deutscher Hochschullehrer und Assistenten aus dem Ausland, Namensliste baltendeutscher Wissenschaftler. - Verleihung der Amtsbezeichnung ordentlicher Professor. - Uk-Anträge der Hochschulen für zum Wehrdienst einberufene Hochschulangehörige. - Zunahme nebenamtlicher Lehrkräfte. - Umfrage zur Tätigkeit an ausländischen Hochschulen. - Verzeichnis hauptamtlicher Professoren und Dozenten der Rechtswissenschaft aller Universitäten und Hochschulen. - Freistellung von Mitgliedern der Fakultät. - Anträge und Uk-Stellung der Dozenten und Professoren: Seraphim, Esser, Preyer, Fleck, Molitor, Bruns, Peters, Küchenhoff und Rehfeld. - Anträge bei Rufablehnung. - Ernennung planmäßiger Professoren zu Honorarprofessoren. - Listen besetzter und freuer Lehrstühle der Universität. - Dienstbezüge der Hochschullehrer nach Vollendung des 65. Lebensjahres.
Enthält auch: Vertretung des Prof. Klingmüller durch Prof. Stampe. - Anfragen: Erich Gülzow zu Karl Schildener, Adolf Hofmeister zu Hermann Witte.
Enthält auch: Vertretung des Prof. Klingmüller durch Prof. Stampe. - Anfragen: Erich Gülzow zu Karl Schildener, Adolf Hofmeister zu Hermann Witte.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ