Stadt Soest an Rediger Rampelman: hat sein Schreiben erhalten, in dem er bittet, Johan Dolfus zur Zahlung des Zinses an das Kloster Cappel zu veranlassen, der aus der Zeit stammt, in der Dolfus sein Salzwasser in Besitz hatte, damit seine Mutter nicht gebannt wird, und weiter Frederich und Johan Menge zu bewegen, dass er von ihnen sein halbes Salzwasser einlösen kann. Die Stadt habe die Betroffenen informiert und von Dolfus als Antwort erhalten, er habe den Mönchen, soweit er wüsste, das Ihrige gegeben, sie dürften Redigers Mutter auch schon deshalb nicht bannen, weil es Redigers Salzwasser sei. Frederich und Johan Menge hätten geantwortet, sie hätten etliche Salzhäuser in Pfandbesitz, von denen Rediger noch keines zur Lösung angekündigt habe. Wenn er die Kündigung laut seiner Urkunde täte und dann mit dem Geld komme, würden sie eine Lösung nicht abschlagen.
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Stadt Soest an Rediger Rampelman: hat sein Schreiben erhalten, in dem er bittet, Johan Dolfus zur Zahlung des Zinses an das Kloster Cappel zu veranlassen, der aus der Zeit stammt, in der Dolfus sein Salzwasser in Besitz hatte, damit seine Mutter nicht gebannt wird, und weiter Frederich und Johan Menge zu bewegen, dass er von ihnen sein halbes Salzwasser einlösen kann. Die Stadt habe die Betroffenen informiert und von Dolfus als Antwort erhalten, er habe den Mönchen, soweit er wüsste, das Ihrige gegeben, sie dürften Redigers Mutter auch schon deshalb nicht bannen, weil es Redigers Salzwasser sei. Frederich und Johan Menge hätten geantwortet, sie hätten etliche Salzhäuser in Pfandbesitz, von denen Rediger noch keines zur Lösung angekündigt habe. Wenn er die Kündigung laut seiner Urkunde täte und dann mit dem Geld komme, würden sie eine Lösung nicht abschlagen.
N c, Urk. A
N c Saline Sassendorf
Saline Sassendorf >> 13. Urkunden
1521 Juni 28 (up St. Peter und Pauwels apostolorum avende)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:26 MEZ